Klinik für Kinderchirurgie

Klinik für Kinderchirurgie

Wir, das Team der Kinder- und Jugendchirurgie, kümmern uns um Ihr erkranktes oder verletztes Kind im Alter von 0 bis 15 Jahren. Anders als in der Erwachsenenmedizin gibt es keine Beschränkung auf einzelne Organsysteme. Auch das Thema „Wachstum“ muss als eine Art vierte Dimension bei der Behandlung berücksichtigt werden.

Chefärztin

Chefärztin
Ulrike Brokmeier

Tel.: 0208 881-1251

Fax: 0208 881-1259

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Herzlich willkommen

Als Chefärztin begrüße ich Sie auf der Internetseite der Klinik für Kinderchirurgie im EKO.

Die Erkrankung oder Verletzung eines Kindes stellt immer eine belastende Situation für die ganze Familie dar. Muss ein Kind operiert werden, gehen damit für die Eltern Ängste und Sorgen einher. Wir schätzen das Vertrauen, das Sie uns entgegen bringen und sind uns der Verantwortung für Ihr Kind bewusst.

In unserer Klinik werden Kinder vom kleinsten Neugeborenen bis zum 15-jährigen Jugendlichen behandelt. Die fürsorgliche und individuelle Betreuung sowie die besonderen Bedürfnisse der erkrankten Kinder und ihrer Familien stellen wir dabei in den Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir bieten Ihnen für Ihr Kind spezielle Kenntnisse, modernste Methoden und viel Einfühlungsvermögen.

Wir verstehen uns als ein Teil des Kinderzentrums, das sich aus der Klinik  für Kinder und Jugendliche, dem Perinatalzentrum, dem Sozialpädiatrischen Zentrum und der Geburtshilfe zusammensetzt. Die enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen unseres Hauses, insbesondere auch der Radiologie und der Anästhesie, garantiert eine umfassende, kindgerechte Diagnostik und Therapie.

Viele Operationen führen wir ambulant durch. Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, begrüßen wir die Anwesenheit der Eltern.

Bei uns sind Sie in guten Händen, egal ob es sich um einen Notfall oder um eine geplante Operation handelt.

 

Aktuelle Besuchsregelung für die Kinderstation

Für die Kinderstation gilt das Sonderbesuchsrecht. Beide Eltern dürfen gleichzeitig ab dem ersten Tag unter Berücksichtigung der Besuchsregelungen ihr Kind besuchen.