Presse

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Pressemitteilung


Mittwoch, 18.03.2020
Besuchsverbot am Ev. Krankenhaus Oberhausen

Das EKO. hat ein generelles Besuchsverbot erlassen. Ausnahmen gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatienten und Kindern. Dabei gilt: maximal ein Besucher pro Patient.


Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten.

 

Arztgespräche und die Abgabe von persönlichen Gegenständen für die Patienten dürfen ebenfalls nur nach vorheriger Absprache erfolgen.

 

Wichtig dabei ist: Die Besucher müssen sich zur Registrierung an der Information im Eingangsbereich in Haus A anmelden. Die Eingänge zu den Häusern C, D, E, F und G werden geschlossen. Diese Maßnahme ist aufgrund der Bauweise des EKO. mit verschiedenen Gebäuden notwendig.

 

„Wir wissen, dass das für die Menschen, deren Angehörige bei uns im Krankenhaus sind, eine schwierige Situation ist“, sagt Dr. Peter Quaschner, Geschäftsführer des EKO. „Wir bitten sie aber sehr darum, sich zum Wohl unserer Patienten und zu ihrem eigenen Schutz an das Verbot zu halten.“