Presse

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Die passenden Ansprechpersonen finden Sie unter der jeweiligen Pressemitteilung oder in den jeweiligen Kliniken.

Pressemitteilung


Freitag, 21.01.2022
Besuchsverbot am EKO. ab dem 22.01.2022

Ab Samstag, 22. Januar 2022, gilt im EKO. erneut ein generelles Besuchsverbot. Grund dafür sind die rasant steigenden Infektionszahlen.


Ausnahmen gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatienten und Kindern. Diese sind nach Absprache mit den verantwortlichen Ärzten mit einem Sonderbesuchsrecht möglich. Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person, geimpft oder genesen, die werdende Mutter begleiten. Für alle anderen Besucher mit Sonderbesuchsrecht gilt, dass sie einen negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle und nicht älter als 24 Stunden vorlegen müssen.
 
Wichtig ist außerdem: Alle Besucher müssen sich zur Registrierung an der Information im Eingangsbereich in Haus A anmelden. Die Eingänge zu den Häusern C, D, E, F und G werden geschlossen. Diese Maßnahme ist aufgrund der Bauweise des EKO. mit verschiedenen Gebäuden und einer „Pavillonstruktur“ notwendig.
 
Angehörige und Freunde können für Patienten Taschen oder Geschenke an der Information abgeben. Sie werden von Mitarbeitenden auf die Patientenzimmer gebracht. Dabei muss der Name des Patienten und, wenn bekannt, die Station ver-merkt werden.

„Wir wissen, dass das für die Menschen, die bei uns im Krankenhaus sind, und ihre Angehörigen eine schwierige Situation ist“, sagt Dr. Peter Quaschner, Geschäftsführer des EKO. „Wir bitten sie aber sehr darum, sich zum Wohl unserer Patienten, zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeitenden an das Verbot zu halten.“