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Pressemitteilung


Dienstag, 22.03.2022
Masken- und Testpflicht gelten weiterhin

An vielen Stellen werden im öffentlichen Raum die Corona-Maßnahmen gelockert. In unserem Krankenhaus ändern sich die Schutzmaßnahmen erst einmal nicht – um weiterhin die größtmögliche Sicherheit für unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeitenden zu gewährleisten.


Die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gebäude und die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten bleiben bestehen, ebenso die Besuchsregelungen. Diese Entscheidung entspricht dem aktuellen Infektionsschutzgesetz.
 
„Die Vergangenheit zeigt, dass unsere Schutzmaßnahmen wirksam sind, und deshalb halten wir erst einmal daran fest“, sagt Geschäftsführer Dr. Peter Quaschner. „Wir bitten alle, sich weiter konsequent daran zu halten – das ist sehr wichtig aufgrund der hohen Inzidenzen und der aktuellen Lockerungen.“
 
Die aktuellen Regelungen in unserem Haus finden Sie hier.