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Pressemitteilung


Dienstag, 26.01.2021
Medizinische Masken auch im Krankenhaus Pflicht

Das Evangelische Krankenhaus Oberhausen (EKO.) orientiert sich an der aktuellen Corona-Schutzverordnung und gewährt den Zutritt nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske.


Alltagsmasken sind somit ab sofort nicht mehr erlaubt, wenn man das Gelände des EKO. betritt. „Wir empfehlen insbesondere Besuchern von Palliativpatienten das Tragen einer FFP2-Maske, denn so schützen sie ihre schwerstkranken Angehörigen am besten“, betont Dr. Peter Quaschner, Geschäftsführer des EKO.. Für Sterbende und schwerstkranke Patienten gilt ein Sonderbesuchsrecht, das im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt vereinbart werden kann. Gleiches gilt für Kinder, die im EKO. behandelt werden. Auch im Kreißsaal und auf der Wöchnerinnenstation gibt es eine Ausnahmeregelung, so dass werdende Mütter von einer Person begleitet und nach der Geburt besucht werden dürfen. Ansonsten gilt nach wie vor das generelle Besuchsverbot.

 

Ob das Krankenhaus grundsätzlich FFP2-Masken für Besucher und Patienten vorschreibt, will man heute noch nicht gänzlich ausschließen. „Je nach Infektionsgeschehen kann es sein, dass wir hier nochmal nachjustieren“, so Quaschner.