Presse


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Ansprechpersonen
Die passenden Ansprechpersonen finden Sie unter der jeweiligen Pressemitteilung oder in den jeweiligen Kliniken.
Pressemitteilung
Sonderbesuche im EKO. nur noch mit Schnelltest
Das Besuchsverbot im EKO. wird weiterhin aufrechterhalten. Angehörige mit einem Sonderbesuchsrecht müssen ab Donnerstag, 1. April 2021, einen negativen Schnelltest vorlegen.
Schwerstkranke und Palliativ-Patienten sowie Kinder dürfen in Ausnahmefällen trotz Besuchsverbot im EKO. besucht werden. Das Sonderbesuchsrecht muss mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Neu ist, dass jeder Besucher einen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle vorweisen muss, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ gilt auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Auf den Seiten der Stadt gibt es eine Liste aller Einrichtungen, die einen kostenlosen Schnelltest anbieten.